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Zwei wichtige Petitionen an den Bundestag

petition-loginAuf eine derzeit noch laufende Petition an den deutschen Bundestag wollte ich schon länger hinweisen. Dies will ich hiermit auch tun, bevor es zu spät ist. Noch bis zum 30.09.2009 kann folgende von Björn Biehler eingereichte Petition gezeichnet werden:

Petition: Bankenwesen – Keine verdachtsunabhängige Weitergabe von Daten an andere Staaten

Text der Petition

SWIFT: Der Bundestag möge sich dafür einsetzen, dass Bankdaten nicht verdachtsunabhängig an Behörden anderer Staaten weitergegeben werden.

Begründung

In Deutschland bestehen klare Grenzen bei der Informationserhebung und Nutzung von Telekommunikations- und Bankdaten. Es ist daher nicht einzusehen, warum Bankdaten von Bundesbürgern über den Umweg eines Privatunternehmens dritten Staaten, insbesondere den USA, zu Verfügung gestellt werden sollten, in denen diese strengen Standards nicht gelten bzw. nicht kontrollierbar sind.
Die Begründung „Terrorabwehr“ ist zu allgemein gehalten, als dass sie einen so massiven Eingriff in die Privatsphäre der Bürger rechtfertigen könnte. Die verdachtsunabhängige Übermittlung privater Daten sollte daher unterbleiben.

Diese Regelungen im Namen des Terrors (ups  ;) ) der Terrorbekämpfung sind mir von Anfang an übel aufgestoßen. Hier im Land haben sich Behörden noch mit dem Datenschutz auseinander zu setzen, wenn sie Informationen einholen wollen. An andere Staaten werden diese aber einfach so herausgegeben. Kann nicht sein.

Und, wie der Zufall es will, bin ich heute beim Cowboy of Bottrop auf eine weitere Petition gestoßen, die ich zeichnungswürdig finde:

Petition: Post- und Telekommunikation – Briefgeheimnis auch für E-Mails

von Fabian Griesser, noch zu zeichnen bis zum 14.10.2009:

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Briefgeheimnis auf elektronische Post (E-Mails) ausgeweitet wird.

Begründung

Der Briefverkehr wird heutzutage immer mehr durch elektronische Korrespondenzen ersetzt. Der Inhalt dieser Post bleibt dabei unverändert. Daher halte ich es für wünschenswert, dass dem schützenswerten Charakter einer E-Mail genauso Rechnung getragen wird, wie das berechtigterweise bei Briefpost der Fall ist.

In Zeiten der modernen Kommunikation wichtiges Anliegen, wie ich finde. So wichtig, das es m. M. nach auch unabhängig von der technischen Lösung gesetzlich verankert werden sollte, das für Emails das Briefgeheimnis gilt.

datenscreening

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