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Verletzen Vorlesefunktionen in E-Book-Readern Urheberrechte?

Amazons neuer E-Book-Reader mit Vorlesefunktion verletzt nach Ansicht des US-Schriftstellerverbandes Author’s Guild die Urheberrechte der Autoren.

“Sie haben nicht das Recht, ein Buch laut vorzulesen”, sagte Author’s Guild-Chef Paul Aiken dem Wall Street Journal. Dabei handele es sich um ein Tonaufführung, die durch das Urheberrecht geschützt sei, so Aitken.

:bigeye: Au weia, sind jetzt alle Omas und Opas dieser Welt, die ihren Enkeln vorlesen etwa kriminell? Kein Wunder das die Jugend beim mp3-saugen kein schlechtes Gewissen hat. Bei den Vorbildern… :ohno:

org: magnus.de

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