Amazons neuer E-Book-Reader mit Vorlesefunktion verletzt nach Ansicht des US-Schriftstellerverbandes Author’s Guild die Urheberrechte der Autoren.
“Sie haben nicht das Recht, ein Buch laut vorzulesen”, sagte Author’s Guild-Chef Paul Aiken dem Wall Street Journal. Dabei handele es sich um ein Tonaufführung, die durch das Urheberrecht geschützt sei, so Aitken.
Au weia, sind jetzt alle Omas und Opas dieser Welt, die ihren Enkeln vorlesen etwa kriminell? Kein Wunder das die Jugend beim mp3-saugen kein schlechtes Gewissen hat. Bei den Vorbildern…
org: magnus.de



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